Wann wird ein Energieausweis für Wohngebäude benötigt?
-Bei Eigentümerwechsel und Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen
-bei der Errichtung eines Neubaus
-bei Sanierungen
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Bedarfsausweis:
Der bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster, Bodenplatte, etc.) und der Haustechnik. Der Bedarfsausweis stellt
den tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes dar. Dadurch können Gebäude nutzerunabhängig miteinander verglichen werden.
Verbrauchsausweis:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt den Verbrauch des Gebäudes mindestens über den Zeitraum der letzten drei Jahre wieder. Hierzu sind die Verbräuche der letzten 3 Jahre lückenlos
vorzulegen. Das Ergebnis ist stark vom Nutzerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten, Nutzung der Wohnräume, etc.) abhängig. Gebäude, die vor 1978 erstellt wurden müssen nach Bedarf berechnet
werden.
Wir erstellen Ihnen beide Arten von Energieausweisen für Wohngebäude aus, den Sie bei Verkauf, Vermietung, bei einem Neubau oder einer Sanierung benötigen.